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KI-Kennzeichnungspflicht seit 2. August: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

·4 Min. Lesezeit·complaid Redaktion

Seit 2. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Unternehmen müssen in bestimmten Fällen offenlegen, wenn Inhalte mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Betroffen sind vor allem Deepfakes, Chatbots und KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.

Für Unternehmen ist das kein Randthema mehr. Marketing, Kommunikation, HR, Vertrieb und interne Fachbereiche nutzen KI längst für Texte, Bilder, Präsentationen, Audio oder Video. Genau deshalb braucht es klare Regeln, wann ein Hinweis nötig ist und wer die Veröffentlichung prüft.

Was sich geändert hat

Artikel 50 des EU AI Act regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-Inhalte. Anbieter von KI-Systemen müssen dafür sorgen, dass KI-Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind. Für Unternehmen wird es vor allem relevant, wenn sie KI-Inhalte selbst veröffentlichen oder gegenüber Kundinnen, Bewerbern, Mitarbeitenden oder der Öffentlichkeit einsetzen.

Praktisch heißt das: Wer KI-gestützte Inhalte nutzt, sollte nicht nur fragen, ob der Inhalt fachlich richtig ist. Es muss auch geklärt werden, ob ein Transparenzhinweis erforderlich ist.

Wann eine Kennzeichnung relevant ist

Eine Kennzeichnung kommt besonders in diesen Fällen in Betracht:

  • ein Chatbot kommuniziert mit Kundinnen, Bewerbern oder Website-Besuchern
  • ein Bild, Video oder Audio wirkt realistisch, wurde aber künstlich erzeugt oder wesentlich verändert
  • ein KI-generierter Text behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse und wird ohne menschliche Prüfung veröffentlicht
  • KI verändert Aussagen, Szenen, Stimmen oder Personen so, dass ein falscher Eindruck entstehen kann

Private Nutzung ist davon nicht der typische Unternehmensfall. Auch kreative, satirische oder künstlerische Inhalte werden anders behandelt. Trotzdem sollten Unternehmen nicht erst im Grenzfall darüber nachdenken. Besser ist eine einfache interne Regel: Wer KI-Inhalte veröffentlicht, prüft vorher Transparenz, Rechte, Datenschutz und fachliche Richtigkeit.

Beispiele aus dem Unternehmensalltag

Ein reiner LinkedIn-Post, der mit KI sprachlich verbessert und danach von einer Person geprüft wurde, wird meist anders zu beurteilen sein als ein KI-generiertes Video mit real wirkender Geschäftsführung. Ein Website-Chatbot sollte klar erkennen lassen, dass Nutzerinnen und Nutzer mit KI interagieren. Ein KI-generiertes Bild für eine Kampagne kann einen Hinweis brauchen, wenn es täuschend echt wirkt oder reale Situationen künstlich darstellt.

Auch bei Texten lohnt sich eine klare Linie. Wenn KI bei einem Fachartikel, Whitepaper oder Newsbeitrag mitgeschrieben hat, ist nicht automatisch jeder Satz kennzeichnungspflichtig. Kritisch wird es vor allem bei öffentlichem Interesse und fehlender menschlicher Prüfung. Genau diese Prüfung sollte dokumentiert werden.

Was Unternehmen jetzt festlegen sollten

Unternehmen brauchen keine komplizierte Sonderrichtlinie. Sinnvoll sind wenige klare Vorgaben:

  1. KI-generierte Bilder, Videos und Audios werden vor Veröffentlichung auf Kennzeichnungspflichten geprüft.
  2. Chatbots und andere KI-Dialogsysteme werden für Nutzerinnen und Nutzer klar erkennbar gemacht.
  3. Texte mit Außenwirkung werden vor Veröffentlichung fachlich und rechtlich eingeordnet, besonders bei öffentlichem Interesse.
  4. Mitarbeitende wissen, wer bei Zweifeln entscheidet.
  5. Die Prüfung wird kurz dokumentiert, damit später nachvollziehbar bleibt, wer was freigegeben hat.

Das passt in eine bestehende KI-Richtlinie und in die Schulung der Mitarbeitenden. Wichtig ist, dass die Regel im Alltag verstanden wird. Eine PDF-Richtlinie allein reicht dafür selten.

Warum Schulung hier entscheidend ist

Die neue Transparenzpflicht ist kein Thema nur für Legal oder IT. Viele relevante Inhalte entstehen in Fachabteilungen: Marketing erstellt Kampagnenmotive, HR formuliert Bewerberkommunikation, Vertrieb schreibt Unterlagen, Fachbereiche veröffentlichen Beiträge oder Präsentationen. Wenn diese Teams nicht wissen, wann ein KI-Hinweis nötig sein kann, bleibt die Regel theoretisch.

Eine gute KI-Schulung sollte deshalb nicht nur Datenschutz und Prompts behandeln. Sie muss auch zeigen, wann KI-Nutzung nach außen sichtbar gemacht werden muss, welche Inhalte riskant sind und wann Rücksprache nötig ist.

complaid integriert diese Punkte in den KI-Kompetenz-Kurs: Mitarbeitende lernen die Grundlogik des EU AI Act, erkennen typische Risikofälle und dokumentieren am Ende, dass sie die internen Regeln verstanden haben.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt eine praktische Einordnung auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen zum EU AI Act.

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